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Umsetzung des Landesnichtraucherschutzgesetz des Landes Baden-Württemberg

Eine Person ascht eine Zigarette in einen Aschenbecher ab. Das Bild ist mit einem Verbots-Schild durchgestrichen.

Aufgrund des neuen  Landesnichtraucherschutzgesetzes herrscht ab dieser Saison in Freibädern absolutes Rauchverbot, um Kinder und Jugendliche besser zu schützen. 

Rauchen ist nur noch in der gekennzeichneten und eingerichteten Raucherzone erlaubt. Davon betroffen zusätzlich zur normalen Zigarette sind ebenso Dampfer und E-Zigaretten.