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Umsetzung des Landesnichtraucherschutzgesetz des Landes Baden-Württemberg

Eine Person ascht eine Zigarette in einen Aschenbecher ab. Das Bild ist mit einem Verbots-Schild durchgestrichen.

Aufgrund des neuen  Landesnichtraucherschutzgesetzes herrscht ab dieser Saison in Freibädern absolutes Rauchverbot, um Kinder und Jugendliche besser zu schützen. 

Rauchen ist nur noch in der gekennzeichneten und eingerichteten Raucherzone erlaubt. Davon betroffen zusätzlich zur normalen Zigarette sind ebenso Dampfer und E-Zigaretten. 

's Bad

Schwimmbad-Allee 1
79183 Waldkirch

07681 4741030
schwimmbad@stadt-waldkirch.de

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Öffnungszeiten

Dienstag bis Sonntag 10 bis 19 Uhr

Belegungszeiten Sportbahn

Dienstag 17:30 - 19:00 Uhr SV Waldkirch
Mittwoch 18:00 - 18:45 Uhr DLRG Kollnau
Donnerstag 17:30 - 19:00 Uhr SV Waldkirch
Freitag 18:00 - 18:45 Uhr DLRG Kollnau
Samstag 11:00 - 13:00 Uhr SV Waldkirch

Haus- und Badeordnung

Die Haus- und Badeordnung steht zum Download bereit:
Download der Haus- und Badeordnung (PDF). (47 KB)